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IMMOBILIENBEWERTUNG FÜR EIN- UND ZWEIFAMILIENHÄUSER | WOHNUNGEN

IMMOBILIENGUTACHTEN FÜR WOHNUNGEN, WOHNHÄUSER, DHH UND MEHRFAMILIENHÄUSER

Wissenswertes über…

WAS SIND EINFAMILIENHÄUSER UND ZWEIFAMILIENHÄUSER?

Darum geht es

Ein Einfamilienhaus, auch Einfamilienwohnhaus oder Familienhaus, ist ein Gebäude, das als Wohnhaus für eine Familie dient (allgemeiner: für eine überschaubare Gruppe von Menschen, die einen gemeinsamen Haushalt führen, wie Wohngemeinschaften oder Paare) und eine Wohneinheit enthält. Es gehört zu den Gebäuden mit nur einer „Nutzungseinheit“ – im Gegensatz zum Mehrfamilienwohnhaus.

Einfamilienhäuser stehen in der Regel im Eigentum des Nutzers und werden dann Eigenheim genannt. Ein Eigenheim stellt eine Variante des Wohneigentums dar.

Laut Statistischem Bundesamt besaßen 2018 30,7 % der Haushalte in Deutschland ein Einfamilienhaus. Seltener werden Einfamilienhäuser vom Eigentümer an einen anderen Nutzer vermietet.

Wenn Sie ein Gutachten für ein Ein- oder Zweifamilienhaus benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wissenswertes über…

WAS IST EIN MEHRFAMILIENHAUS?

Darum geht es

Per Definition ist das Mehrfamilienhaus ein Wohngebäude, welches für mehrere Nutzer, Eigentümer oder Mietparteien konzipiert ist. Das Mehrfamilienhaus wird mit „MFH“ abgekürzt und auch als Mehrfamilienwohnhaus bezeichnet.

Im Gegensatz zu einem Einfamilien- oder Zweifamilienhaus, befinden sich in einem Mehrfamilienhaus mindestens drei abgeschlossene Einheiten. Im Regelfall sind die einzelnen Wohnungen auf mehrere Geschoss verteilt. Die Bezeichnung Mehrfamilienhaus bedeutet nicht, dass ausschließlich Familien in einem derartigen Gebäude wohnen können. Die Zusammensetzung der Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus kann beispielsweise auch Singlewohnungen oder Studentenwohnungen bedeuten. Mehrfamilienhäuser können unterschiedlichen und vielfältigen Nutzungsgrundlagen unterlegen sein.

Ein Mehrfamilienhaus kann aus Mietwohnungen, Eigentumswohnungen sowie gewerblich genutzten Einheiten in unterschiedlicher Ausprägung bestehen. Mehrfamilienhäuser können auch aus mehr als zehn Wohnungen bestehen. Die Anzahl nach oben ist nicht per Definition geregelt.

Größere Mehrfamilienhäuser zählen in den Geschosswohnungsbau. Bei dem Geschosswohnungsbau handelt es sich um Wohngebäude mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten auf mehr als einer Etage.

Wenn Sie ein Gutachten für eine Wohnung benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

 
Wissenswertes über…

WAS IST EINE WOHNUNG ODER EIGENTUMSWOHNUNG?

Darum geht es

Bei einer Eigentumswohnanlage gehört das gesamte Haus nicht einem oder mehreren Eigentümern als Gesamtheit. Gebäude und Grundstück sind in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt.

Dies bedeutet, dass jeder Wohnungseigentümer ein Sondereigentum hat (üblicherweise die jeweilige Wohnung nebst Kellerraum). Welche Räume zum Sondereigentum gehören, ist in entsprechender Teilungserklärung bzw. im Einräumungsvertrag festgelegt.

Zusätzlich zu diesem Sondereigentum, über welches der Eigentümer (in Grenzen) frei entscheiden darf, hat er auch ein Miteigentum an der gesamten Anlage. Über das Miteigentum entscheiden alle Eigentümer. Hierzu zählt z.B. eine gemeinsame Gartenanlage, die zentrale Wasserversorgung, ein allg. zugänglicher Fahrstuhl, etc. Das Wohnungseigentum kann mit einem Sondernutzungsrecht für bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums (z.B. Parkplätze, Vorgarten) verbunden werden.

Beschlüsse, die die Eigentümergemeinschaft tätigt, sind für die Eigentümer bindend. Für Mieter von Eigentumswohnungen entfalten diese jedoch keine Wirkung. Das Eigentum an der jeweiligen Wohnung wird durch Eintragung in das Grundbuch begründet, jede Wohnung erhält daher bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, belastet oder verschenkt werden.

Um als Wohnung zu gelten, muss diese so beschaffen sein, dass die Führung eines selbstständigen Haushaltes möglich ist. Die Wohnung hat eine baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit zu sein, wichtig ist ein eigener Zugang. Um als Wohnung im Sinne des Gesetzes zu gelten müssen fernerhin Toilette, Dusche oder Bad und eine Toilette vorhanden sein. Eine letzte Anforderung ist, dass die Wohnfläche größer als 23 Quadratmeter ist.

Wenn Sie ein Gutachten für eine Wohnung benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

 
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KANN EIN ZELT EINE WOHNUNG SEIN?

Darum geht es

Das Melderecht definiert die Wohnung ein „wenig anders“. ‚ … jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, gleichgültig, ob er in einem Wohn- oder einem Nichtwohngebäude liegt … ‚   – Vgl.: § 20 Bundesmeldegesetz (BMG).

So kann eine Wohnung auch durchaus ein Zelt, ein Wohn- oder Bauwagen sein, ein möbliertes Zimmer eine Wohnung darstellen.

Das Gesetz kennt den Begriff des Wohnens auch als eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit. Weitere Merkmale dieses Rückzugsraumes gegenüber staatlicher Kontrolle sind die Freiwilligkeit  des Aufenthaltes und schließlich die Eigengestaltung der Führung des Haushaltes. Nach dem Hausrecht gilt die Wohnung als persönlicher Lebensraum.

Das Hausrecht in der deutschen Verfassung findet sich beschrieben und geschützt in Art. 13 GG (Grundgesetz). Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist garantiert.

Daten und Fakten

Wenn es um ein Zelt geht, können wir Ihnen gerne ein Fachgeschäft empfehlen. Wenn Sie ein Gutachten für eine Wohnung benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

 
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WAS IST EIN DOPPELHAUS?

Darum geht es

In der Wohnhausarchitektur bezeichnet Doppelhaus zwei aneinandergebaute und oft einheitlich gestaltete Einfamilienhäuser. In Österreich wird dafür auch der Begriff gekuppelte Bauweise verwendet.

In der Regel wird von einem Doppelhaus gesprochen, wenn zwei Häuser („Doppelhaushälften“) an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut sind; jedoch sind auch ein oder mehrere Doppelhäuser auf einem ungetrennten Grundstück möglich (z. B. in der Rechtsform des Wohnungs- und Teileigentums). Entscheidend für die Bauform ist, dass es sich um zwei durchgehend durch einen Brandabschluss (früher gemeinsame Brandwand, heute zwei Wände mit gedämmter Trennfuge) getrennte eigenständige Gebäude handelt.

Die beiden Hälften sind dabei oftmals ähnlich gestaltet, häufig mit achsensymmetrischer Fassadengestaltung und Grundriss. Damit ähnelt ein typisches Doppelhaus zwei spiegelsymmetrischen Einzelhäusern. Ist bei den beiden Hälften keine symmetrische Bauweise zu erkennen, spricht man von „einseitig angebaut“.

Normalerweise handelt es sich bei der gemeinsamen Wand um eine Seitenwand der Gebäude. Handelt es sich um die Rückwand, dann trägt es die Bezeichnung Back-to-back-Bebauung.

Die Vorteile von Doppelhäusern gegenüber freistehenden Gebäuden sind eine günstigere Flächenausnutzung der Grundstücke und eine Verminderung der Heizkosten durch einen geringeren Außenwandanteil. Nachteile liegen darin, dass je eine Wand fensterlos bleiben muss sowie in der eingeschränkten Schalltrennung der beiden Haushälften. Hausgruppen haben dieselben Vor- und Nachteile gegenüber freistehenden Gebäuden.

Wenn Sie ein Gutachten für ein Doppelhaus benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.